TWELVE CONCEPTS
MENU

ZWÖLF PRINZIPIEN DER GERECHTIGKEIT

  1. Aus der Einsicht in Karma und Reinkarnation wächst ein neues Recht.
  2. Niemand soll die Freiheit, das Privatleben und den Eigentum eines andern oder
    von anderen angreifen.
  3. Nur der- oder diejenige, der/die durch Einsicht, Unschuld und Erfahrung
    über den Parteien steht, ist dazu berechtigt, zu urteilen.
  4. Das Überschreiten der Grenzen von Freiheit, Privatleben oder Eigentum als Folge
    von karmischen (oder anderen) Gesetzmässigkeiten, führt nicht notwendigerweise
    zu einer Verurteilung.
  5. Jeder Mensch ist dazu berechtigt, Vereinbarungen mit anderen zu treffen.
  6. Er/sie ist vollkommen verantwortlich für sein/ihr Anteil in den getroffenen Vereinbarungen.
  7. Jeder Mensch ist frei, die Sprache zu sprechen (oder sprechen zu lernen), die er wünscht.
  8. Es gibt eine Freiheit der Grundüberzeugung.
  9. Jeder Mensch hat das Recht, die Grenzen von Ländern oder Kulturen zu überschreiten.
  10. Niemand kann Anspruch darauf erheben, von anderen versorgt zu werden.
  11. Jeder Mensch ist frei, zur Versorgung anderer beizutragen.
  12. Jeder Mensch ist frei, zu den Kosten des Staates und des Rechts beizutragen.

Justitia,
Jan Pieter de Kok
Aquarel, 1998