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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

RECHTE (Fortsetzung)

  1. Jeder individuelle Mensch hat in seiner Arbeitssituation ein Recht auf Ruhezeit.
  2. Jeder individuelle Mensch hat in seiner Arbeitssituation das Recht, dem Arbeitsanbieter Einblick zu geben in sein Bedürfnis an Ruhezeit und die Bedeutung dieser Ruhezeit für ihn.
  3. Jeder individuelle Mensch hat in seiner Arbeitssituation ein Recht auf Freizeit.
  4. Jeder individuelle Mensch hat in seiner Arbeitssituation das Recht, dem Arbeitsanbieter Einblick zu geben in sein Bedürfnis an Freizeit und die Bedeutung dieser Freizeit für ihn.
  5. Jeder individuelle Mensch hat, in seiner Arbeitssituation, das Recht, dem Arbeitsanbieter Einblick zu geben in die Bedeutung von seiner Freizeit für Anderen.
  6. Jeder individuelle Mensch hat als Arbeitsanbieter das Recht, dem Anderen Ruhezeit anzubieten während der Ausführung der ihm angebotenen Arbeit.
  7. Jeder individuelle Mensch hat als Arbeitsanbieter das Recht, dem Anderen Freizeit anzubieten während der Ausführung der ihm angebotenen Arbeit.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, mit dem Arbeitsanbieter Vereinbarungen zu treffen bezüglich der Ruhezeit und der Belohnung dieser Ruhezeit während der Ausführung der angebotenen Arbeit.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, mit dem Arbeitsanbieter Vereinbarungen zu treffen bezüglich der Freizeit und der Belohnung dieser Freizeit während der Ausführung der angebotenen Arbeit.
  10. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, dem Arbeitsanbieter Einblick zu geben in die Bedeutung von (fortwährender) Schulung für die Qualität der angebotenen Arbeit.
  11. Jeder individuelle Mensch hat als Arbeitsanbieter das Recht, dem Anderen die Möglichkeit von (fortwährender) Schulung anzubieten.
  12. Jeder individuelle Mensch dat das Recht, mit einem Arbeitsanbieter Vereinbarungen zu treffen bezüglich der (fortwährender) Schulung und die Bezahlung derselben.

[Fortsetzung folgt]

"Menschen fordern die Redefreiheit als Ausgleich für die Freiheit des Denkens, die sie selten nutzen."



'Chaos, the world we live in'
Jan Pieter de Kok
Aquarel & acryl, 2020