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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKL�RUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDS�TZE

Jeder Mensch � Frau, Mann, Kind � besitzt unver�u�erlichen, individuellen Rechte als Grundlage f�r individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten f�r alle individuellen Menschen aller Nationalit�ten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

[Fortsetzung]

  1. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, den/die Anderen dazu einzuladen, der/den staatlichen Gemeinschaft(en), dem er oder sie angeh�rt, beizutreten.
  2. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich dazu zu entscheiden, innerhalb dieser/diesen staatlichen Gemeinschaft(en) beizutragen zur sozialen Sicherheit des/der Anderen .
  3. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, M�glichkeiten f�r den/die Andere(n) zu schaffen, um innerhalb dieser staatlichen Gemeinschaft(en) Aktivit�ten zu entfalten auf geisteswissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet, auf dem Gebiet des Rechtslebens und des sozialen Lebens und auf dem Gebiet der Wirtschaft under der Kunst.
  4. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur Leistung von Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en), auf geisteswissenschaftlichem und kulturellem Gebiet, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
  5. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung von geisteswissenschaftlichen und kulturellen Aktivit�ten, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
  6. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschl�ge zu machen bez�glich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung von geisteswissenschaftlichen und kulturellen Aktivit�ten zur Verwirklichung der W�rde und der freien Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen.
  7. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zu den Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) auf sozialem Gebiet und auf dem Gebiet des Rechtslebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung des Rechtslebens und des sozialen Lebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschl�ge zu machen bez�glich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung des sozialen Lebens und des Rechtslebens, zur Verwirklichung der W�rde und der freien Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen.
  10. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zu den Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) auf dem Gebiet der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
  11. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
  12. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschl�ge zu machen bez�glich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, zur Verwirklichung der W�rde und der freien Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen.

Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, September 2018

 



'Roses, roses ...'
Jan Pieter de Kok
Alkyd, 2018

 


'Talking with clouds'
Bart Daems
Oil, 2018