GRUNDS�TZE
Jeder Mensch � Frau, Mann, Kind � besitzt unver�u�erlichen, individuellen Rechte als Grundlage f�r individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten f�r alle individuellen Menschen aller Nationalit�ten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.
[Fortsetzung]
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, den/die Anderen dazu einzuladen, der/den staatlichen Gemeinschaft(en), dem er oder sie angeh�rt, beizutreten.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich dazu zu entscheiden, innerhalb dieser/diesen staatlichen Gemeinschaft(en) beizutragen zur sozialen Sicherheit des/der Anderen .
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, M�glichkeiten f�r den/die Andere(n) zu schaffen, um innerhalb dieser staatlichen Gemeinschaft(en) Aktivit�ten zu entfalten auf geisteswissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet, auf dem Gebiet des Rechtslebens und des sozialen Lebens und auf dem Gebiet der Wirtschaft under der Kunst.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur Leistung von Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en), auf geisteswissenschaftlichem und kulturellem Gebiet, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung von geisteswissenschaftlichen und kulturellen Aktivit�ten, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschl�ge zu machen bez�glich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung von geisteswissenschaftlichen und kulturellen Aktivit�ten zur Verwirklichung der W�rde und der freien Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zu den Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) auf sozialem Gebiet und auf dem Gebiet des Rechtslebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung des Rechtslebens und des sozialen Lebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschl�ge zu machen bez�glich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung des sozialen Lebens und des Rechtslebens, zur Verwirklichung der W�rde und der freien Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zu den Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) auf dem Gebiet der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, und diesen Beitrag derart zu w�hlen, dass damit die W�rde und die freie Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen optimal gediend wird.
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschl�ge zu machen bez�glich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, zur Verwirklichung der W�rde und der freien Entfaltung der Pers�nlichkeit und der Individualit�t des/der Anderen.
Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, September 2018