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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKL�RUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDS�TZE

Jeder Mensch � Frau, Mann, Kind � besitzt unver�u�erlichen, individuellen Rechte als Grundlage f�r individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten f�r alle individuellen Menschen aller Nationalit�ten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

[Fortsetzung]

  1. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Teil einer Gemeinschaft von Menschen zu sein innerhalb eines Staates.
  2. Jeder individuelle Mensch der zu dieser Gemeinschaft geh�rt, hat das Recht, als Teil dieser Gemeinschaft anerkannt und respektiert zu werden.
  3. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung, durch die Gemeinschaft, von ihren oder seinen kulturellen Rechten, die notwendig sind f�r die Verwirklichung ihrer oder seiner W�rde und ihrer oder seiner Talenten.
  4. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung, durch die Gemeinschaft, von ihren oder seinen sozialen Rechten, die notwendig sind f�r die Verwirklichung ihrer oder seiner W�rde und f�r die M�glichkeit, mit jedwedem Anderen in Verbindung zu treten.
  5. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen �konomischen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die Verwirklichung ihrer oder seiner W�rde und ihres oder seines Lebensunterhalts.
  6. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen kulturellen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die freie Entfaltung ihrer oder seiner Pers�nlichkeit und Individualit�t.
  7. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen sozialen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die freie Entfaltung ihrer oder seiner Pers�nlichkeit und Individualit�t.
  8. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen �konomischen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die freie Entfaltung ihrer oder seiner Pers�nlichkeit und Individualit�t.
  9. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat das Recht, diese Rechte der Gemeinschaft bekannt zu machen und Schritte zu unternehmen zwecks Verwirklichung dieser Rechten.
  10. Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat das Recht, die Gemeinschaft dazu anzuregen, mit anderen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten zur Verwirklichung dieser Rechten f�r die Mitglieder aller Gemeinschaften, sowie um selbst die Initiative zur Schaffung einer solchen Zusammenarbeit zu nehmen.
  11. Zur Verwirklichung dieser Rechten hat jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft das Recht, gegen eine angemessene Verg�tung die Organisation der Gemeinschaft zu benutzen, unter Ber�cksichtigung der M�glichkeiten dieser Organisation.
  12. Zur Verwirklichung dieser Rechten hat jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft das Recht, gegen eine angemessene Verg�tung die Ressourcen, �ber welche die Organisation verf�gt, zu benutzen.

Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, 29. September 2014

 



Bleus
Jan Pieter de Kok
aquarel & acryl, 2014


 


l'individu et la masse
Bart Daems
Mix, 2014