GRUNDS�TZE
Jeder Mensch � Frau, Mann, Kind � besitzt unver�u�erlichen, individuellen Rechte als Grundlage f�r individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten f�r alle individuellen Menschen aller Nationalit�ten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.
[Fortsetzung]
- Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Teil einer Gemeinschaft von Menschen zu sein innerhalb eines Staates.
- Jeder individuelle Mensch der zu dieser Gemeinschaft geh�rt, hat das Recht, als Teil dieser Gemeinschaft anerkannt und respektiert zu werden.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung, durch die Gemeinschaft, von ihren oder seinen kulturellen Rechten, die notwendig sind f�r die Verwirklichung ihrer oder seiner W�rde und ihrer oder seiner Talenten.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung, durch die Gemeinschaft, von ihren oder seinen sozialen Rechten, die notwendig sind f�r die Verwirklichung ihrer oder seiner W�rde und f�r die M�glichkeit, mit jedwedem Anderen in Verbindung zu treten.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen �konomischen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die Verwirklichung ihrer oder seiner W�rde und ihres oder seines Lebensunterhalts.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen kulturellen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die freie Entfaltung ihrer oder seiner Pers�nlichkeit und Individualit�t.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen sozialen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die freie Entfaltung ihrer oder seiner Pers�nlichkeit und Individualit�t.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat Recht auf Anerkennung von ihren oder seinen �konomischen Rechten, die unentbehrlich sind f�r die freie Entfaltung ihrer oder seiner Pers�nlichkeit und Individualit�t.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat das Recht, diese Rechte der Gemeinschaft bekannt zu machen und Schritte zu unternehmen zwecks Verwirklichung dieser Rechten.
- Jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft hat das Recht, die Gemeinschaft dazu anzuregen, mit anderen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten zur Verwirklichung dieser Rechten f�r die Mitglieder aller Gemeinschaften, sowie um selbst die Initiative zur Schaffung einer solchen Zusammenarbeit zu nehmen.
- Zur Verwirklichung dieser Rechten hat jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft das Recht, gegen eine angemessene Verg�tung die Organisation der Gemeinschaft zu benutzen, unter Ber�cksichtigung der M�glichkeiten dieser Organisation.
- Zur Verwirklichung dieser Rechten hat jeder individuelle Mensch in dieser Gemeinschaft das Recht, gegen eine angemessene Verg�tung die Ressourcen, �ber welche die Organisation verf�gt, zu benutzen.
Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, 29. September 2014