TWELVE CONCEPTS
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ERSTE ERKLÄRUNG VON RECHTEN

ZIEL:

  1. Das Initiieren indivueller Gerechtigkeit.
  2. Das Entwicklen von Grundsätzen, mit welchen Individuen sowohl untereinander
    als auch innerhalb von und mit Organisationen ihre Beziehungen regeln können,
    auf einer Basis von Freiheit, Gegenseitigkeit und Moralität .
  3. Das Begleiten von Individuen und Organisationen auf ihren Weg zu einer Situation
    die es ihnen ermöglichen soll, ihre Beziehungen mit gutem Einblick in,
    und Verständnis für, die Grundprinzipien der Moralität und der menschlichen Gerechtigkeit
    zu gestalten.
  4. Das Entwickeln und Ausüben einer auf Moralität und Gerechtigkeit gegründeten Rechtsprechung.

GESTALTUNG:

  1. Bildung, Schulung und Ausbildung.
  2. Ausübung der Rechtsprechung:
    1. objektiv – in Bezug auf Personen und Organisationen
        - rational
        - gerecht
        - heilend
    2. subjektiv – in Bezug auf Individualitäten
  3. Publikationen.

Mr P.J. de Bruin    -    drs. O. Janssen    -    J.P. de Kok

WÜNSCHEN IHNEN EIN GLÜCKLICHES UND GERECHTES ....