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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

RECHTE (Fortsetzung)

  1. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es ihr oder ihm ermöglicht, in Freiheit zu handeln zum Schutz der eigenen Gesundheit.
  2. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es jedem ihrer oder seiner Familienmitglieder ermöglicht, in Freiheit zu handeln zum Schutz der eigenen Gesundheit.
  3. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es ihr oder ihm ermöglicht, das eigene Wohl-befinden in Freiheit zu entwickeln und zu fördern.
  4. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es jedem ihrer oder seiner Familienmitglieder ermöglicht, das eigene Wohlbefinden zu entwickeln und zu fördern.
  5. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es ihr oder ihm ermöglicht, sich in Freiheit mit derjenigen Nahrung zu versehen, die ihrer oder seiner Entwicklung dient.
  6. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es jedem ihrer oder seiner Familienmitglieder ermöglicht, sich in Freiheit mit derjenigen Nahrung zu versehen, die ihrer oder seiner Entwicklung dient .
  7. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es ihr oder ihm ermöglicht, in Freiheit diejenige Kleidung anzuschaffen, die sie oder er wichtig findet für die eigene Entwicklung.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es jedem ihrer oder seiner Familienmitglieder ermöglicht, in Freiheit diejenige Kleidung anzuschaffen, die sie oder er wichtig findet für die eigene Entwicklung.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es ihr oder ihm erlaubt, sich in Freiheit mit dem Wohnraum zu versehen, der passt zu ihre oder seine Entwicklung.
  10. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es jedem ihrer oder seiner Familienmitglieder ermöglicht, in Freiheit in einer Weise zu wohnen, die passt zu ihrer oder seiner Entwicklung.
  11. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard ers es ihr oder ihm ermöglicht, sich in Freiheit diejenige Gesundheitsfürsorge zu wählen, die passt zur eigenen Weltanschauung und zum eigenen Entwicklungsprozess.
  12. Jeder individuelle Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard der es jedem ihrer oder seiner Familienmitglieder ermöglicht, sich in Freiheit diejenige Gesundheitsfürsorge zu wählen, die passt zur eigenen Weltanschauung und zum eigenen Entwicklungsprozess.


'Sarastro: 'Licht daher!'
Jan Pieter de Kok
Aquarel & acryl, 2021