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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

[Fortsetzung]

  1. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, den/die Anderen dazu einzuladen, der/den staatlichen Gemeinschaft(en), dem er oder sie angehört, beizutreten.
  2. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich dazu zu entscheiden, innerhalb dieser/diesen staatlichen Gemeinschaft(en) beizutragen zur sozialen Sicherheit des/der Anderen .
  3. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Möglichkeiten für den/die Andere(n) zu schaffen, um innerhalb dieser staatlichen Gemeinschaft(en) Aktivitäten zu entfalten auf geisteswissenschaftlichem oder kulturellem Gebiet, auf dem Gebiet des Rechtslebens und des sozialen Lebens und auf dem Gebiet der Wirtschaft under der Kunst.
  4. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur Leistung von Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en), auf geisteswissenschaftlichem und kulturellem Gebiet, und diesen Beitrag derart zu wählen, dass damit die Würde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen optimal gediend wird.
  5. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung von geisteswissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten, und diesen Beitrag derart zu wählen, dass damit die Würde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen optimal gediend wird.
  6. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschläge zu machen bezüglich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung von geisteswissenschaftlichen und kulturellen Aktivitäten zur Verwirklichung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen.
  7. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zu den Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) auf sozialem Gebiet und auf dem Gebiet des Rechtslebens, und diesen Beitrag derart zu wählen, dass damit die Würde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen optimal gediend wird.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung des Rechtslebens und des sozialen Lebens, und diesen Beitrag derart zu wählen, dass damit die Würde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen optimal gediend wird.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschläge zu machen bezüglich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung des sozialen Lebens und des Rechtslebens, zur Verwirklichung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen.
  10. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zu den Anstrengungen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) auf dem Gebiet der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, und diesen Beitrag derart zu wählen, dass damit die Würde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen optimal gediend wird.
  11. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, beizutragen zur internationalen Entwicklung der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, und diesen Beitrag derart zu wählen, dass damit die Würde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen optimal gediend wird.
  12. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Vorschläge zu machen bezüglich der Verwendung von den Ressourcen dieser staatlichen Gemeinschaft(en) zugunsten der Entwicklung der Kunst und des wirtschaftlichen Lebens, zur Verwirklichung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Individualität des/der Anderen.

Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, September 2018

 



'Roses, roses ...'
Jan Pieter de Kok
Alkyd, 2018

 


'Talking with clouds'
Bart Daems
Oil, 2018